KINDERANMELDUNG 2026
Liebe Eltern,
hier können Sie Ihr Kind online voranmelden.
Info: Der Besichtigungstag für interessierte Eltern findet am 17.01.2026 von 09:00 – 12:00 Uhr statt.
Die Anmeldung für das KiTa Jahr 2026 / 2027 findet vom 01.01.2026 bis 28.02.2026 statt.
(Anmeldungen nach dem 01.03.26 werden auf eine Warteliste gesetzt.)
Änderung: in der Krippe kann bis 12:30 Uhr oder bis 14:00 Uhr gebucht werden
Aufnahmekriterien der Einrichtungen Haus für Kinder St.Rupert
Prioritäten für die Kindergartenkinder im Alter von 3-6 Jahren (Kindergarten)
- Einzugsgebiet Riedering
- Betriebserlaubnis laut Landratsamt & betriebswirtschaftliche Gründe
- Wechsel der Krippenkinder in den Kindergarten
- Wechsel der Kinder zwischen den Einrichtungen Moosen, Söllhuben und Riedering
- Geschwisterkind und absteigendes Alter der Kinder (wobei Kinder im Vorschulalter dringend aufgenommen werden müssen)
- Berufstätigkeit beider Eltern mit Nachweis von der Arbeitsstelle
Prioritäten für die Krippenkinder im Alter von 1-3 Jahren (Krippe)
- Einzugsgebiet Riedering
- Betriebserlaubnis laut Landratsamt
- Wechsel der Kinder zwischen den Einrichtungen Moosen, Söllhuben und Riedering
- Geschwisterkinder und Alter der Kinder
- Berufstätigkeit beider Eltern mit Nachweis von der Arbeitsstelle
Zusätze
- Die Aufnahme der Kinder ist immer an Personalstand bzw. Personalgewinnung gekoppelt.
- Kinder haben keinen Anspruch auf eine bestimmte Einrichtung oder Gruppe.
- Die Gruppeneinteilung bzw. Gruppenwechsel von Krippe- und Mischgruppe in die Kindergartengruppen erfolgt in Absprache dem Leitungsteam und dem pädagogischen Personal.
- Bei einer Anmeldung in mehreren Einrichtungen, obliegt die Entscheidung den Leitungen der jeweiligen Einrichtung in Absprache mit der Gemeinde Riedering.
- Geschwisterkinder können in einer Gruppe betreut werden, in der Regel wäre es besser, Geschwisterkinder aufgrund der eigenen Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit und für ein eigenes soziales Umfeld stark zu machen, zu trennen.
- Die Aufnahme in der Krippe erfolgt ab dem Monat des vollendeten ersten Lebensjahr.
- Bei Aufnahme unter dem Jahr, gibt die Leitung den Aufnahmezeitpunkt vor.