Anmeldung Kindergarten

Anmeldende Person

Angaben zum Kind

Sollte das Kind eine doppelte Staatsangehörigkeit besitzen, schreiben Sie bitte beide in das Feld
Hat Ihr Kind in der Vergangenheit bereits eine andere Einrichtung besucht?

Gesundheitliche Angaben zum Kind

Die Anforderungen gemäß §20 Abs. 9 IfSG zum Masernschutz sind erfüllt.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr, die in Kindertagseinrichtungen (Gemeinschaftseinrichtungen nach §33 IfSG) ab 1. März 2020 neu aufgenommen werden, einen ausreichenden Masern-Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern vorweisen müssen. Sollte der Nachweis nicht vorliegen, dürfen wir Ihr Kind nicht betreuen, auch wenn es einen unterschriebenen Betreuungsvertrag gibt. Bitte teilen sie und mit ob das Kind gegen Masern geimpft / imunisiert wurde:

Das Kind wurde gegen Masern geimpft/immunisiert
Alle altersgemäßen Früherkennungsuntersuchungen sind beim Kinderarzt durchgeführt und können nachgewiesen werden. (siehe U-Heft)*
Das Kind bedarf auf Grund einer bestehenden körperlichen / seelischen Behinderung einer besonderen Förderung in der Kindertagesstätte oder es besteht Förderbedarf in einem bestimmten Entwicklungsbereich

Abholberechtigte Personen

Angaben zu Geschwistern

Anzahl Geschwister

Angabe zu den Eltern / Sorgeberechtigten

Liebe Eltern, zur Vorbereitung eines Betreuungsvertrages benötigen wir die vollständigen Angaben aller Erziehungsberechtigten.
Wieviele Personen sind erziehungsberechtigt / personenberechtigt?

Angaben zu Person 1

Person 1 ist personenberechtigt
Erziehungsberechtigt?
Familienstand

Angaben zum Beitragszahler

Gewünschte Betreuungszeiten Kindergarten

Buchungszeiten und Beiträge 24/25
Beiträge: Der Elternbeitrag Kindergarten (Grundbeitrag) ist in Abhängigkeit der Buchungszeitkategorie (bezogen auf den Tagesdurchschnitt einer 5-Tage-Woche) gestaffelt und beträgt monatlich für 12 Monate: (Der Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, und wird bis zur Einschulung gezahlt, ab 01.09. AVBayKiBiG § 21)

 

Unter Vorbehalt einer geringfügigen Erhöhung für das nächste Kita-Jahr.

Anmeldegebühr einmalig 5,00 €. Das Spielgeld beträgt pro Monat 7 € und wird mit dem monatlichen Beitrag abgebucht. Frühstück mtl. 5,00 €. Das Mittagessen muss monatlich bestellt werden bzw. jährlich, und wird montl. abgebucht.

Mittagessen:

1x pro Woche Mittagessen (4x im Monat) 16,80 €
2x pro Woche Mittagessen (8x im Monat)) 33,60 €
3x pro Woche Mittagessen (12x im Monat) 50,40 €
4x pro Woche Mittagessen (16x im Monat) 67,20 €
5x pro Woche Mittagessen (20x im Monat) 84,00 €

Sollte Ihr Kind am Mittagessen teilnehmen ist an diesem Tag eine Buchungszeit bis mindestens 13.00 Uhr nötig.

Sie können innerhalb unserer Öffnungszeiten buchen:
Montag, Dienstag, Freitag: 7:00 Uhr bis 14.00 Uhr
Mittwoch, Donnerstag: 7:00 Uhr bis 15.30 Uhr

Bitte beachten Sie unsere Kernzeiten Kindergarten und die Mindestbuchungszeiten:
Bitte buchen Sie in Halbstundenschritten. Die Mindestbuchungszeit ist von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr.
Da die differenzierte pädagogische Arbeit mit den Kindern einen verlässlichen Zeitrahmen benötigt, sollen bis spätestens 8.15 Uhr alle Kinder in den jeweiligen Gruppen sein.
Über die Mindestbuchungszeit hinaus können Sie jeden Tag variabel buchen, ganz nach ihren Bedürfnissen.

Bitte beachten Sie, dass das Bringen und Abholen in die Buchungszeit fällt. Sie können das Haus erst ab der gebuchten Zeit betreten und müssen das Haus bis zum Ende ihrer Buchungszeit verlassen haben. Planen Sie deshalb 15min vor Ablauf der Buchungszeit ein Ihr Kind abzuholen, damit eine Übergabe zwischen Personal und Eltern stattfinden kann.

Montag von
Montag bis
Teilnahme Mittagessen
Dienstag von
Dienstag bis
Teilnahme Mittagessen
Mittwoch von
Mittwoch bis
Teilnahme Mittagessen
Donnerstag von
Donnerstag bis
Teilnahme Mittagessen
Freitag von
Freitag bis
Teilnahme Mittagessen

Weitere Kinderhäuser

Liebe Eltern,

falls wir Ihnen in unserem Haus für Kinder keinen Betreuungsplatz für Ihr Kind anbieten können haben wir eventuell die Möglichkeit Ihnen einen Platz in unserem Haus für Kinder Maria Himmelfahrt in Riedering oder im katholischen Kindergarten St. Anna in Moosen anzubieten.

Bitte teilen Sie uns mit welche Einrichtung sie bevorzugen würden:

 

Erste Wahl
Zweite Wahl

Wünsche und Anregungen

Haben Sie noch weitere Informationen, Wünsche oder Anregungen die Sie uns mitteilen möchten ?

Hinweis

Ein Anspruch auf Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung entsteht erst mit Abschluss eines Bildungs- und Betreuungsvertrages zwischen den Eltern/Personenberechtigten und dem Träger der Einrichtung.

Es wird darauf hingewiesen, dass es zum gesetzlichen Schutzauftrag des Trägers der Kindertageseinrichtung bzw. des betreuenden ‘Fachpersonals zählt, sich bereits zu Beginn des Besuchs der Einrichtung Kenntnis über den Entwicklungsstand des Kindes zu verschaffen und darauf hinzuwirken, dass das Kind die notwendige Früherkennungsuntersuchung wahrnimmt. Dies ist Voraussetzung für eine individuelle Förderung des Kindes. Aus diesem Grund sind Träger bzw. beauftragtes Fachpersonal verpflichtet, sich bei Aufnahme die Teilnahme des Kindes an der letzten fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung von den Eltern/Personensorge-berechtigten nachweisen zu lassen.

Consent-Management-Plattform von Real Cookie Banner